Inhaltsverzeichnis
Preise und Zahlungsbedingungen
Muldenkennzeichnung und Bewilligungen
Zufahrt zu Containern, Gebinden und Mulden
Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der SmartWaste AG im Bereich
der Abfallentsorgung und des Wertstoffmanagements.
Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil. Weitergehende oder von diesen AGB
abweichende Regelungen des Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit stets der vorgängigen schriftlichen Bestätigung der
SmartWaste AG.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der SmartWaste AG und dem Kunden kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der
SmartWaste AG oder durch die Nutzung der angebotenen Dienstleistungen der SmartWaste AG zustande.
Die Angebote der SmartWaste AG sind nur während der auf dem schriftlichen Angebot der SmartWaste AG
vermerkten Annahmefrist verbindlich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und werden gesondert vereinbart. Die Zahlungen
sind vom Kunden ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art entsprechend den
vereinbarten Zahlungsbedingungen in Schweizer Franken zu leisten. Allfällige Überweisungs-/Bankspesen gehen zu
Lasten der Kunden. Die Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu leisten. Sofern keine Frist vereinbart
wurde, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Hält der Kunde den vereinbarten Zahlungstermin nicht
ein, so wird vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an ein Verzugszins von 5% verrechnet. Der Ersatz der Spesen
und des weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Der SmartWaste AG steht es zu, pendente Aufträge oder zu erbringende Dienstleistungen von der Zahlung fälliger
Forderungen abhängig zu machen oder den Auftrag zu annullieren.
Haftung bei Schäden
Die Kunden haften für Schäden am Eigentum von SmartWaste AG und von deren Gesellschaftspartnern, soweit diese
durch unsachgemässe Behandlung entstehen, wie bspw. Farbschäden und/oder Schäden durch das Verstellen oder
Beladen mit schweren Geräten.
Die Ansprüche der Kunden sind im Hauptvertrag abschliessend geregelt. Alle nicht ausdrücklich genannten
Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere Ansprüche aus Schadenersatz,
Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt
nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der SmartWaste AG und nicht für Personenschäden, jedoch gilt
er auch für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.Im Übrigen haftet die SmartWaste AG nicht für
Schäden, die durch Anweisung der Kunden verursacht werden (bspw. auf privaten Grundstücken, Strassenbelägen).
Muldenkennzeichnung und Bewilligungen
Das Signalisieren, das Beleuchten und das Abdecken der Mulden ist Sache der Kunden. Das Einholen von
Bewilligungen für das Stellen von Mulden auf öffentlichem Grund ist Sache der Kunden.
Schloss und Schlüssel für Deckelmulden werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust werden für ein Schloss
CHF 45.– und für einen Schlüssel CHF 20.– verrechnet (Preise verstehen sich exkl. MWST).
Zufahrt zu Containern, Gebinden und Mulden
Die Kunden sind verpflichtet sicherzustellen, dass sämtliche Zufahrten und Zugänge für die Auftragsausführenden
freigehalten werden, um einen reibungslosen Zugang zu Containern, Gebinden und Mulden sowohl für Fahrzeuge als
auch zu Fuss für das Aufstellen, Wechseln oder Abholen zu ermöglichen. Kommen die Kunden dieser Verpflichtung
nicht nach, wird der diesbezügliche Mehraufwand den Kunden verrechnet.
Überladung von Mulden
Das Überladen von Mulden und somit die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes sowie der zulässigen
Gesamthöhe sind nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Aufwendungen zur Einhaltung
des Strassenverkehrsgesetzes werden den Kunden belastet.
Transport der Mulden
Die Mulden sind Eigentum der SmartWaste AG sowie ihren Gesellschaftspartnern. Sie dürfen ohne eine
ausdrückliche Genehmigung nur durch die SmartWaste AG und ihren Gesellschaftspartnern, transportiert werden.
Zuschläge und Muldenmiete
Falls vertraglich nicht anders vereinbart, gelten für die nachfolgenden Leistungen die branchenüblichen Ansätze:
• Umschlagszeit 20 Minuten inklusive, danach kostenpflichtig
• Samstags- und Sonntagszuschläge nach Aufwand
• Leer abgeholte Mulden
• Muldenmieten ab 30 Kalendertagen
• Zuschlag für das Wenden oder Verkehrtstellen von Mulden
• Die Mietdauer ohne Leerung beträgt maximal 3 Monate ab Bestellung
Zuschläge Kranservice:
• Ausserhalb der offziellen Öffnungszeiten (7.00–18.00 Uhr) nach Aufwand
• Einsatz bei Nacht (22.00–5.00 Uhr), am Sonntag und an Feiertagen nach Aufwand
• Fahrbewilligung bei Nacht
• LSVA: 20 km pro Einsatzstunde inklusive, danach Mehrkilometerverrechnung je nach Fahrzeugkategorie
• Aufwandsentschädigung für die Besichtigung bei Kranaufträgen
Erfüllung
Die SmartWaste AG ist berechtigt, jederzeit Gehilfen zur Erfüllung ihrer Pflichten beizuziehen.
Die Frist für die Erfüllung der Dienstleistungen gemäss dem Hauptvertrag wird angemessen verlängert und die
Kunden haben keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung/Rücktritt des Vertrages wegen Verspätung, wenn
diese durch den Kunden verschuldet wurde oder Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs der
SmartWaste AG liegen (z.B. Krieg, Aufruhr, Pandemie, etc.).
Datenschutz
Die SmartWaste AG verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Datenschutzbestimmungen. Kundeninformationen
werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Vertragsabwicklung verwendet.
Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer
angemessenen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Bedingungen für die Annahme von Materialien
– Geltungsbereich
Sämtliche Materialien werden aufgrund der vorliegenden AGB angenommen. Abweichende Bedingungen sind
nur gültig, wenn sie von der SmartWaste AG schriftlich bestätigt worden sind.
– Annahme und Verweigerung
Die SmartWaste AG behält sich das Recht vor, jederzeit die Annahme zu verweigern, insbesondere im Falle
von Platzmangel.
– Eingangskontrolle und Haftung
Die Kunden sind dafür verantwortlich, dass die Materialien sauber und unvermischt angeliefert werden. Sie
sind nachweispflichtig, dass keine mit Schadstoffen belasteten Materialien angeliefert werden. Weicht die
Beschaffenheit der zu entsorgenden Materialien von der auf dem Transportschein aufgeführten Deklaration
ab oder sind diese Materialien mit Schadstoffen belastet, so haften die Kunden in jedem Fall für sämtliche
Kosten, die durch die Rückgabe der Materialien oder deren gesetzes- und umweltkonforme Entsorgung
entstehen.
– Schadloshaltung der SmartWaste AG durch die Kunden
Im Falle einer Haftung der SmartWaste AG gegenüber dem Staat oder sonstigen Dritten aus deponierten
oder wiederverwendeten Materialien, die die Kunden nicht vorschriftsgemäss deklariert haben, haben die
Abgeber/-innen der SmartWaste AG sämtliche Kosten aus deren Inanspruchnahme durch den Staat oder
sonstige Dritte unabhängig von einem Verschulden ihrerseits als Schaden zu ersetzten.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Volketswil, Kanton Zürich, Schweiz. Das Rechtsverhältnis untersteht dem
materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss der
Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
Stand: 1. Oktober 2024
SmartWaste AG
Hardstrasse 21
8604 Volketswil